Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat eine deutliche Warnung gegen die Teilnahme an sogenannten Gesellschafts- oder Social Bets ausgesprochen. Darunter fallen auch Unterhaltungswetten, die gegen Entgelt angeboten werden, etwa über Plattformen wie Polymarket. Nach geltendem deutschen Recht sind solche Angebote nicht genehmigungsfähig und gelten als illegal.
Anstieg von Berichten und öffentlicher Aufmerksamkeit
In den vergangenen Wochen und Monaten registrierte die Behörde eine Zunahme von Berichten über Social Betting in regionalen wie auch überregionalen Medien. Dabei tauchten zuletzt sogar Wetten auf, die den Ausgang des Kriegs in der Ukraine zum Gegenstand hatten. Aufgrund dieser verstärkten öffentlichen Präsenz sah sich die GGL veranlasst, die Öffentlichkeit gezielt zu informieren und über rechtliche Rahmenbedingungen sowie die Risiken illegaler Angebote aufzuklären.
Die Behörde machte klar, dass Social Bets sich auf Ereignisse aus dem öffentlichen oder gesellschaftlichen Leben beziehen. Dazu zählen politische Wahlen, Gerichtsentscheidungen, Naturkatastrophen, gesellschaftliche Ereignisse und andere nicht-sportliche Entwicklungen. Gerade diese Formate gelten als besonders anfällig für Manipulation, da sie oftmals auf unklaren, subjektiven oder beeinflussbaren Ereignissen beruhen.
Gesetzliche Grundlage und Manipulationsrisiken
Auf Basis des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) sind solche Wetten nicht zulassungsfähig. Konkret verweist die GGL auf § 3 Absatz 1 Satz 4 in Verbindung mit § 4 Absatz 5. Damit sind ausschließlich Wetten auf klar definierte Sportereignisse mit überprüfbaren Ergebnissen und eindeutigen Regeln erlaubt. Jede andere Wettform ist untersagt und kann keine Genehmigung erhalten.
Der Regulierer betonte: Wer solche Angebote organisiert, vermittelt, daran teilnimmt oder sie bewirbt, macht sich strafbar. Nach Einschätzung der Behörde bestehen erhebliche Risiken, dass Ergebnisse bei Social Bets durch äußere Einflüsse verzerrt oder manipuliert werden können.
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Hinweise für Verbraucher
Die GGL rät allen Spielerinnen und Spielern, sich vor einer Teilnahme über die Legalität von Glücksspielangeboten zu informieren. Eine vollständige Whitelist mit allen Anbietern, die über eine gültige Lizenz in Deutschland verfügen, findet sich auf der offiziellen Website der Behörde unter www.gluecksspiel-behoerde.de/whitelist. Darüber hinaus stellt die Behörde auf ihrer Seite einen umfassenden FAQ-Bereich mit Informationen rund um das Thema Online-Glücksspiel bereit.
Mit der aktuellen Warnung unterstreicht die GGL erneut, dass sie nicht nur illegale Angebote konsequent verfolgt, sondern auch Verbraucherinnen und Verbraucher aktiv über Gefahren und rechtliche Konsequenzen aufklären will.
Source:
“GGL warns against participation in illegal social betting“, gluecksspiel-behoerde.de, September 5, 2025.