
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 19. März 2025 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen, die die Befugnisse der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) zur Durchsetzung von IP-Sperren deutlich einschränkt. Das Urteil untersagt es der GGL, Internetzugangsanbieter ohne eigenes Netz – sogenannte Reseller – zur Sperrung illegaler Glücksspielseiten auf Grundlage des Glücksspielstaatsvertrags 2021 (GlüStV 2021) zu verpflichten.
Damit bestätigt das höchste Verwaltungsgericht vorherige Urteile der Verwaltungsgerichte Koblenz und Rheinland-Pfalz, die bereits im Sinne der betroffenen Zugangsanbieter entschieden hatten.