
Die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) hat eine deutliche Warnung gegen die Teilnahme an sogenannten Gesellschafts- oder Social Bets ausgesprochen. Darunter fallen auch Unterhaltungswetten, die gegen Entgelt angeboten werden, etwa über Plattformen wie Polymarket. Nach geltendem deutschen Recht sind solche Angebote nicht genehmigungsfähig und gelten als illegal.